Hier können noch so viele Tipps von mir stehen:
Diese Frage kannst nur DU für dich selbst beantworten.
Ich war mir sicher, dass ich nach dem Ende meiner Reise nicht an den selben Arbeitsplatz zurückkehren möchte. Deshalb habe ich den Schritt der kompletten Kündigung gewagt und meinem Arbeitgeber meine Entscheidung frühzeitig mitgeteilt. Je nachdem, wie gut dein Verhältnis zu deinen Vorgesetzten ist, stehen dir mehrere Möglichkeiten offen:
- Du kannst deinen Vertrag selber kündigen, achte dabei einfach nur auf deine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag. Aber Vorsicht: Wenn du dich selbst in die Arbeitslosigkeit begibst und Arbeitslosengeld beantragen möchtest, droht dir eine dreimonatige Sperre bei der Agentur für Arbeit. Der Antrag lohnt sich auf jeden Fall, auch wenn du das Geld erst mal nicht in Anspruch nimmst, weil du im Ausland bist.
- Du kannst dich mit deinem Arbeitgeber auch auf eine Kündigung einigen. In diesem Fall umgehst du eine Sperre. Bedenke nur, dass das natürlich auch in deinem Arbeitszeugnis stehen wird.
- Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern mittlerweile auch eine unbezahlte Auszeit an. Auch das ist eine gute Möglichkeit. Dabei hättest du die Sicherheit, dass du nach deiner Reise in deinen alten Job zurückkehren kannst. Sprich einfach mit deinem Chef darüber, viele Arbeitgeber sind offen für diese Option.
Arbeitslos melden
Wenn du dich genau wie ich dazu entscheidest deinen Job komplett aufzugeben, hast du nach Paragraph 38 Abs. 1 SGB III die Pflicht, dich sofort bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Das geht per Telefon oder heutzutage auch ganz bequem online. Das Amt schickt dir dann einen Termin zu, bei dem du persönlich vorbeikommen musst. Dort sagst du deinem Ansprechpartner einfach, dass du ins Ausland gehen wirst. Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld wird dann errechnet, ruht aber während du reist. Denn wer dem deutschen Arbeitsmarkt nicht mit seiner Arbeitskraft zur Verfügung steht wird natürlich auch nicht finanziell vom Amt unterstützt.
Dein Vorteil: Sobald du zurück in Deutschland bist und dich sofort bei der Agentur für Arbeit zurück meldest, bekommst du übergangslos das Geld, das dir zusteht.